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Rechtliche Probleme bei Ansprüchen Demenzkranker gegenüber ihrer Pflegeversicherung


Die Pflegeversicherung als fünfte Säule der sozialen Absicherung in Deutschland mindert seit 1994 bzw. 1996 die Risiken bzw. Folgen der Pflegebedürftigkeit, insbesondere im Alter.

Angehörige von Menschen mit Demenz sind über die alltäglichen pflegerischen Belastungen hinaus oft auch noch den Belastungen des Einstufungsverfahrens der Pflegekassen ausgesetzt. Oft kommen die Pflegekassen ihrem gesetzlichen Auftrag zur Beratung der Versicherten nicht nach, lehnen bei Demenzerkrankungen einen Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung ab. Wird ein solcher Antrag auf Einstufung in eine Pflegestufe abgelehnt, hat dies in einem schriftlichen Bescheid mit entsprechender Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung zufolgen, da die Versicherten sonst nicht über die Möglichkeit des Widerspruches informiert sind. Wird gegen eine solche ablehnende Entscheidung Widerspruch erhoben, sollte in jedem Fall Einsicht in die Gutachten des medizinischen Dienstes genommen werden, um den Widerspruch effektiv begründen zu können. Nach Begründung des Widerspruches hat die Pflegekasse den Vorgang erneut dem Gutachter des medizinischen Dienstes vorzulegen, der das Erstgutachten gefertigt hat. Dieser hat seine Entscheidung anhand der Widerspruchsbegründung erneut zu prüfen und ggf. einem Zweitgutachter hinzuzuziehen, wenn er bei seiner Erstentscheidung bleibt. Verbleibt der medizinische Dienst bei der zuerst getroffenen Entscheidung, geht der Vorgang zurück an die Pflegekasse, die dem Versicherten mitteilt, dass eine negative Entscheidung beabsichtigt sei und nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werde. Verbleiben die Betroffenen sinnvollerweise dabei, dass der Widerspruch aufrecht erhalten bleibt, hat die Pflegekasse zwingend den dafür vorgesehenen Widerspruchausschuss anzurufen, der dann eine Entscheidung zu treffen hat, die mit der Klage vor dem Sozialgericht angegriffen werden kann.

Falls Sie einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung bedürfen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie hierzu bitte meine Website kanzlei-schoenhof.de oder nutzen Sie die unten angegebenen Kontaktinformationen, um mit mir in Verbindung zu treten.

Aus aktuellem Anlass: Reise ins Vergessen - Leben mit Alzheimer


So lautet der Titel einer zweiteiligen Dokumentation von Uta Claus und Bodo Witzke, die im ZDF am 01.02.2011 und 08.02.2011 ausgestrahlt wurde bzw. wird.

In diesem Zusammenhang wurde ich zu den mit einer Alzheimer- bzw. Demenzerkrankung verbundenen Rechtsfragen interviewt.

Sie können diese Dokumentation bzw. das mit mir geführte Interview auch online abrufen. Klicken Sie dazu bitte hier.
Hinweis: Um die Inhalte einsehen zu können, klicken Sie bitte in dem sich öffnenden Fenster zunächst in der oberen Leiste auf "Die Juristin" und sodann in dem sich links öffnenden Menü auf die einzelnen Beiträge um sich die Videoinhalte anzusehen.

Ein ZDF-Spezial, in dem die Inhalte der Dokumentation nochmals schriftlich festgehalten wurden, können Sie hier abrufen.


Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Schönhof